Arbeitsrecht

Ihre Profis im Bereich Arbeitsrecht – Anwaltskanzlei Streit Götz Chromik in Ludwigsburg

Arbeitsrecht bei der Anwaltskanzlei Streit Götz Chromik

FRISTLOSE ODER ORDENTLICHE KÜNDIGUNG / GANG VOR DAS ARBEITSGERICHT / KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE

Nach Erhalt einer Kündigung ist Eile geboten, um alle Rechte zu wahren: Sind Sie mit der schriftlichen Kündigung nicht einverstanden, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Wenn Sie nichts unternehmen und die 3-Wochen-Frist versäumen, dann gilt die Kündigung in den allermeisten Fällen ohne weitere Prüfung und ohne Rücksicht darauf, ob die Kündigungsvoraussetzungen tatsächlich vorlagen oder nicht, als wirksam. Die Verhandlung einer Abfindung, eines Zeugnisses und der Beendigungskriterien scheidet dann aus.

AUFHEBUNGSVERTRAG

Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Er wird auch Auflösungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung genannt. Freiwillig heißt, dass Sie sich nicht drängen lassen müssen. Bitten Sie also in Ihrem eigenen Interesse immer zunächst um etwas Bedenkzeit. Wir wiegen mit Ihnen die Vor- und Nachteile des Aufhebungsvertrages sorgsam gegeneinander ab und verhandeln gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber nach.

ARBEITSRECHT

ABFINDUNG

Im engen Zusammenhang mit der Kündigung und dem Aufhebungsvertrag steht die Frage nach einer Abfindung.

Zuallererst ist wichtig zu erwähnen, dass die Frage, ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt, in den meisten Fällen Verhandlungssache ist. Je höher Ihr Kündigungsschutzrecht, desto größer ist das Prozessrisiko des Gegners zu verlieren, was die Abfindungshöhe beeinflusst. Ob eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld in Betracht kommt und was man diesbezüglich wissen muss, erfahren Sie von uns.

ARBEITSZEUGNIS

Ein gutes Arbeitszeugnis ist sehr wichtig, um beruflich voranzukommen und nicht erst gegen unnötige Widerstände kämpfen zu müssen. Um Streit über den Inhalt des Zeugnisses zu vermeiden, sollte eine Zeugnisbenotung nach Möglichkeit schon während der Verhandlungen im Kündigungsschutzprozess angesprochen und vereinbart werden. 

Arbeitszeugnisse können versteckte negative Beurteilungen enthalten, die man selbst auf den ersten Blick nicht erkennt.

ARBEITSRECHT

ABMAHNUNG

Ob man die Abmahnung nun ignoriert, eine Gegendarstellung entwirft, den Arbeitgeber zum Widerruf und Löschung der Abmahnung aus der Personalakte auffordert oder gerichtlich gegen die Abmahnung vorgeht, ist in jedem Fall anders zu bewerten. Auch hier besprechen wir die richtige individuelle Strategie gerne mit Ihnen in unseren Kanzleiräumen.

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT / ARBEIT MIT BETRIEBSRÄTEN

Herr Chromik arbeitet seit über 12 Jahren erfolgreich und sehr gerne mit Betriebsräten zusammen. Wir haben gemeinsam mit unseren Betriebsräten zahlreiche Betriebsvereinbarungen zu Personaleinsatzplänen, Urlaubsgrundsätzen, Überstunden, Gefährdungsbeurteilungen, Kontrollen und anderen Themen entworfen, verhandelt und abgeschlossen.

Wir beraten und vertreten Sie sehr gerne außergerichtlich und falls notwendig auch gerichtlich. Auch die Vertretung in der Einigungsstelle gehört zu unseren Aufgaben.

BETRIEBSRATSSCHULUNGEN

Das Wissen über den Umfang der eigenen Mitbestimmungsrechte ist für die Betriebsräte schlicht unverzichtbar. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Chromik Betriebsratsschulungen zu unterschiedlichen Themen (z. B. BetrVG 1 bis 3, AR 1 bis 3) für Betriebsräte an, um die notwendigen und wichtigen Kenntnisse zu vermitteln. Dies erfolgt entweder in den Räumlichkeiten Ihres Unternehmers oder außerhalb in einem Tagungshotel.

Haben Sie Fragen zum Thema Arbeitsrecht und suchen nach einem Fachanwalt? Anwaltskanzlei Streit Götz Chromik ist Ihr Ansprechpartner.

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